Planfeststellung im Abschnitt Stellingen beim A7-Ausbau
15. Oktober 2013,
Beginn 18:30 Uhr
Informationsveranstaltung zum Ausbau der A7 im Planungsabschnitt Stellingen
Ort: Haus der Jugend,
Sportplatzring 71, 22527 Hamburg
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Inovation (BWVI), die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und das Bezirksamt Eimsbüttel veranstalten gemeinsam eine Informationsveranstaltung über den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A7 im Planungsabschnitt Stellingen.
Gleichzeitig soll auch über die geplante Gestaltung des Stellinger Deckels informiert werden. Die Veranstaltung findet im Haus der Jugend in Stellingen statt.
Weil der geplante A7-Ausbau Stellingen und den Hamburger Autoverkehr für die nächsten 10 Jahre stark beeinflussen und belasten wird, sind alle davon betroffen. Deswegen sollten auch alle Stellinger daran teilnehmen.
Beginn ist um 18:30 und der Eintritt ist frei.
Beginn 18:30 Uhr
Informationsveranstaltung zum Ausbau der A7 im Planungsabschnitt Stellingen
Ort: Haus der Jugend,
Sportplatzring 71, 22527 Hamburg
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Inovation (BWVI), die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und das Bezirksamt Eimsbüttel veranstalten gemeinsam eine Informationsveranstaltung über den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A7 im Planungsabschnitt Stellingen.
Gleichzeitig soll auch über die geplante Gestaltung des Stellinger Deckels informiert werden. Die Veranstaltung findet im Haus der Jugend in Stellingen statt.
Weil der geplante A7-Ausbau Stellingen und den Hamburger Autoverkehr für die nächsten 10 Jahre stark beeinflussen und belasten wird, sind alle davon betroffen. Deswegen sollten auch alle Stellinger daran teilnehmen.
Beginn ist um 18:30 und der Eintritt ist frei.
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Der Planfeststellungsbeschluss
für den A7-Ausbau im Bauabschnitt Stellingen
ist im Amtlichen Anzeiger Nr. 70
am 3. September öffentlich bekannt gemacht worden.
für den A7-Ausbau im Bauabschnitt Stellingen
ist im Amtlichen Anzeiger Nr. 70
am 3. September öffentlich bekannt gemacht worden.
Da mehr als 50 Planfeststellungsbeschlüsse hätten zugestellt werden müssen, wird die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Die Veröffentlichung reicht über 1,5 Seiten und enthält den Gegenstand (den A7-Ausbau), eine kurze Begründung, einige Bestandteile des Plans, eine Rechtsbehelfsbelehrung, Datum und Orte der Auslegung (10. September 2013 bis 23. September 2013) und Hinweise. Die kurze Veröffentlichung ersetzt in keinster weise den 460 seitigen Planfeststellungsbeschluss, den sich jeder Betroffene auf jeden Fall durchlesen sollte. Das um so mehr, da schon viele irreführende oder falsche Angeben dazu in diversen Zeitungen und im Fernsehen verbreitet wurden.
Die Internetadresse vom Amtlichen Anzeiger Nr. 70:
www.luewu.de/anzeiger/2013/70.pdf
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Im August 2013:
Planfeststellungsbeschluss
für den Abschnitt Stellingen beim A7-Ausbau
für den Abschnitt Stellingen beim A7-Ausbau
Nach 2½ Jahren Planfeststellungsverfahren und 2 Planänderungen wird für den geplanten A7 Ausbau im Abschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest der Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht.
Am 23.8.2013 wurde von der Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Nach § 17 e Absatz 2 Satz 1 FStrG ist der Beschluss sofort vollziehbar. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss, für den nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, haben gemäß § 17 e Abs. 2 FStrG keine aufschiebende Wirkung.
Für den Stellinger Deckel wird jedoch die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehung durch ein zusätzliches Dokument ausgesetzt. Die Bauarbeiten am Deckel sollen erst ab 2015 beginnen, deswegen ist ein Interesse an der sofortigen Vollziehung des Beschlusses nicht gegeben. Die sofortige Vollziehbarkeit für den Tunnelbereich ist auch im Interesse möglicher Kläger gegen den Beschluss von Amts wegen ausgesetzt worden. So bleibt für die möglichen Gerichtsverhandlungen genügend Zeit.
Die Arbeiten an der Langenfelder Autobahnbrücke, die über die Bahnanlagen und den Binsbarg führt, sollen aber schon 2014 beginnen. Vorarbeiten, wie die zusätzlichen Stützen unter der Fahrbahn Richtung Süden und Leitungsverlegungen, wurden 2013 schon ausgeführt. Für diesen Teil des A7 Ausbaues ist die sofortige Vollziehbarkeit notwendig. Auch Klagen im Deckelbereich haben keine aufschiebende Wirkung.
Weil mehr als 50 Einwendungen erhoben wurden, wird der Beschluss wahrscheinlich nicht zugestellt, sondern nur öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung soll am 03.09.2013 im Amtlichen Anzeiger und in zwei örtlichen Tageszeitungen (wahrscheinlich Hamburger Abendblatt und Hamburger Morgenpost) erfolgen.
Außerdem liegt der Planfeststellungsbeschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einem Exemplar des festgestellten Planes in der Zeit vom 10.09.2013 bis 23.09.2013 zur Einsicht im Bezirksamt Eimsbüttel und im Bezirksamt Altona aus.
Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg, Raum 611,
Öffnungszeiten Mo.-Do. 09:00-16:00 Uhr, Fr. 09:00-15:00 Uhr
und
Bezirksamt Altona, Servicezentrum des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt,
Jessenstr. 1-3, 22767 Hamburg, Raum 12,
Öffnungszeiten Mo. 08:00-16:00 Uhr, Di. und Fr. 08:00-12:00 Uhr und Do. 08:00-18.00 Uhr.
Zusätzlich kann eine Abschrift des Planfeststellungsbeschlusses und die Entscheidung zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung für den Stellinger Deckel im Internet heruntergeladen werden:
www.hamburg.de/contentblob/4094546/data/dl-pfb-a7-stellingen.pdf
Auf der Internetseite befinden sich auch die meisten Planunterlagen zum Download. Das Datum „23.09.2013“ auf der Internetseite ist offensichtlich ein Schreibfehler, richtig ist der 23.8.2013.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann binnen eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden. Wenn die Zustellung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. Die Frist zum Einreichen einer Klage kann nicht verlängert werden.
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Im Mai 2013:
Die 2. Planänderung im Planfeststellungsverfahren
zum A7-Ausbau im Abschnitt Stellingen:
Die 2. Planänderung im Planfeststellungsverfahren
zum A7-Ausbau im Abschnitt Stellingen:
Die bisherigen Pläne:
Nach den bisherigen Plänen sollten die Häuser im Imbekstieg beim Ausbau der A7 nur durch einen normalen Bauzaun vor der Baustelle geschützt werden. Gegen den Verkehrslärm sollte in der Mitte der jetzigen Autobahn eine provisorische Lärmschutzwand errichtet werden. Ebenso sollten der Olloweg und der Schopbachweg auf der anderen Autobahnseite durch eine provisorische Lärmschutzwand vor dem Verkehrs- und Baulärm geschützt werden. Vor dem Baulärm wäre der Imbekstieg durch den normalen Bauzaun nicht ausreichend geschützt worden.
Der Baulärm soll zeitweise bis über 70 dB(A) betragen (der heutige Verkehrslärm mit der vorhandenen 4 Meter hohen Lärmschutzmauer beträgt ebenfalls über 70 dB(A)).
Von etlichen Anwohnern wurden wegen dem ungenügendem Baulärmschutz Einwendungen erhoben. Um diesen, von den Anwohnern geforderten Lärmschutz zu gewährleisten, sind diese 2. Planänderungen notwendig geworden.
- Die provisorische Lärmschutzwand am Olloweg, Schopbachweg und in der Autobahnmitte entfällt.
- Im Imbekstieg, im Olloweg im Schopbachweg und im Nienredder werden während der Bauzeit jetzt richtige Lärmschutzwände mit 6 Meter Höhe aufgestellt. Sie sollen die Anwohner vor dem heutigen schon über 70 dB(A) lautem Verkehrslärm und dem Baulärm schützen. Wegen des kurzen Abstandes zu einigen Wintergärten hinter den Häusern im Imbekstieg, soll die bauzeitliche Lärmschutzwand einen größeren Abstand zu einigen Häusern erhalten. Dadurch sind bei diesen Häusern zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für die Baustelle notwendig.
- Durch die höhere bauzeitliche Lärmschutzwand wird es zu vermehrter Verschattung der Anwohnergrundstücke kommen. In einem den Planänderungen beigefügten Verschattungsgutachten ist diese Verschattung untersucht worden.
- Weiter ist eine Verschiebung der bauzeitlichen provisorischen Straßenverbindung vom Flamingoweg zum Theodor Schäfer Damm nach Süden bis vor einen vorhandenen Lärmschutzwall enthalten. Dadurch soll eine Erweiterung eines Gewerbebetriebs am Theodor Schäfer Damm nicht mehr behindert werden.
- Ein Fuß- und Radweg über den Stellinger Deckel entlang der Kieler Straße ist jetzt im Plan enthalten. Er beginnt neben dem Eingang zur IKK und führt um die Autobahneinfahrt Richtung Flensburg herum. Man braucht dann nicht mehr durch den Fuß- und Radweg-Tunnel unter der Autobahneinfahrt hindurch. Der Tunnel soll aber erhalten bleiben.
- Der Verlauf des Kollau Wanderweg über den Stellinger Deckel wurde auf der Seite zum Schopbachweg etwas verändert, um so den dafür notwendigen Grunderwerb zu verringern.
Die Pläne der 2. Planänderung wurden den betroffenen Anwohnern zugeschickt. Gleichzeitig wurden alle betroffenen Anwohner von der Verkehrsbehörde zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Pläne sind auch im Internet veröffentlicht worden und können somit von allen eingesehen werden.
Da der Verkehrslärm in den Gärten trotz der heutigen 4 Meter hohen Lärmschutzmauern über 70 dB(A) beträgt, sollte es keinen verwundern, das mindestens 6 Meter hohe Lärmschutzwände gegen den vergleichbar lauten Baulärm notwendig sind. Nicht umsonst hat das Gutachten der DEGES festgestellt: Ohne einen Autobahndeckel ist eine Verbreiterung der A7 in Stellingen nicht möglich.
Aus den Plänen zur 2. Planänderung:
In den Planänderungsunterlagen unter 13.2.2 Baulärm, Planung/Umsetzung:
Auf Grundlage der hohen Vorbelastung, die in den an die Baustelle angrenzenden Bereichen tagsüber durchgängig Werte zwischen 66 und 72 dB(A) sowie nachts zwischen 60 und 68 dB(A) erreicht, wurden für den Untersuchungsbereich projektspezifische Richtwerte von 63 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts abgeleitet. . . . Der Vergleich der untersuchten Schallschutzwandhöhen ergab, dass Schallschutzwände anstelle des Bauzauns mit einer Höhe von 6 m über Gelände in den Bereichen Schopbachweg/Olloweg, Nienredder und Imbekstieg als verhältnismäßig anzusehen sind. . . . Für die verbleibenden Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte werden passive Schallschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die A7 vorgesehen.
In den Planänderungsunterlagen unter 13.3.2 Luftschadstoffe während der Bauzeit:
Die unter Berücksichtigung der während der Bauphase geplante 6 m hohen Lärmschutzwände durchgeführten Berechnungen zeigen deutliche Reduktionen der Luftschadstoffbelastungen auf.
In den Planänderungsunterlagen unter 13.5.2.2 Gesamtlärm:
Die kritische Immissionsbelastung von 70dB(A) am Tage bzw. 60dB(A) in der Nacht durch den Gesamtlärm wird auch an weiteren Immissionsorten überschritten. Sie liegt aber, zum Teil deutlich, unter dem Prognose-Nullfall.
(Nullfall = Verkehrslärm im Bestand, Gesamtlärm = Baulärm + Verkehrslärm + Fluglärm + Eisenbahnlärm)
. . . die Arbeiten werden durch den Betrieb der Wanderbaustelle nur über jeweils kurze Zeiträume direkt vor dem jeweiligen Gebäude durchgeführt.
Auf Grundlage der hohen Vorbelastung, die in den an die Baustelle angrenzenden Bereichen tagsüber durchgängig Werte zwischen 66 und 72 dB(A) sowie nachts zwischen 60 und 68 dB(A) erreicht, wurden für den Untersuchungsbereich projektspezifische Richtwerte von 63 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts abgeleitet. . . . Der Vergleich der untersuchten Schallschutzwandhöhen ergab, dass Schallschutzwände anstelle des Bauzauns mit einer Höhe von 6 m über Gelände in den Bereichen Schopbachweg/Olloweg, Nienredder und Imbekstieg als verhältnismäßig anzusehen sind. . . . Für die verbleibenden Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte werden passive Schallschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die A7 vorgesehen.
In den Planänderungsunterlagen unter 13.3.2 Luftschadstoffe während der Bauzeit:
Die unter Berücksichtigung der während der Bauphase geplante 6 m hohen Lärmschutzwände durchgeführten Berechnungen zeigen deutliche Reduktionen der Luftschadstoffbelastungen auf.
In den Planänderungsunterlagen unter 13.5.2.2 Gesamtlärm:
Die kritische Immissionsbelastung von 70dB(A) am Tage bzw. 60dB(A) in der Nacht durch den Gesamtlärm wird auch an weiteren Immissionsorten überschritten. Sie liegt aber, zum Teil deutlich, unter dem Prognose-Nullfall.
(Nullfall = Verkehrslärm im Bestand, Gesamtlärm = Baulärm + Verkehrslärm + Fluglärm + Eisenbahnlärm)
. . . die Arbeiten werden durch den Betrieb der Wanderbaustelle nur über jeweils kurze Zeiträume direkt vor dem jeweiligen Gebäude durchgeführt.
Informationen und Pläne im Internet:
Die Pläne zum Planfeststellungsverfahren des Autobahnausbaues mit dem Autobahn-Deckel sind von der Behörde im Internet veröffentlicht worden. Dazu gehören auch Informationen zu der 1. und 2. Planänderung mit den entsprechenden Plänen. Die Pläne können als pdf- und zip- Datei heruntergeladen und eingesehen werden.
Informationen im Internet:
www.hamburg.de/bwvi/np-a7-stellingen/
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Erörterungstermin der Einwendungen zu den 1. Planänderungen
im Planfeststellungsverfahrenfür den A7 Ausbau im Planungsabschnitt Stellingen
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Amt für Verkehr und Straßenwesen (Vorhabenträgerin) führt das Planfeststellungsverfahren für den A7 Ausbau in Hamburg Stellingen durch. Nachdem vom 17.1. bis zum 16.2.2011 die Pläne öffentlich auslagen und der Erörterungstermin vom 5. bis 8. September 2011 durchgeführt wurde, hat die Vorhabensträgerin mehrere Änderungen mit einem Änderungsantrag eingereicht. Die Änderungsunterlagen lagen vom 23. April bis 22. Mai 2012 öffentlich aus. Gegen diese Änderungen konnten wieder Einwendungen vorgebracht werden. Diese Einwendungen und Stellungnahmen zu den Änderungen werden jetzt auf einem Erörterungstermin erörtert.
Der Termin war am 12. und 13. September 2012
- Am Mittwoch, dem 12. September 2012 fanden ab 10.00 Uhr die Erörterung der Stellungnahmen der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereine, statt.
- Am Donnerstag, dem 13. September 2012 fanden ab 10.00 Uhr, die Erörterung der Einwendungen von privater Seite statt.
Die Erörterung war nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (keine allgemeine Informationsveranstaltung) handelte. Es waren nur die von den Plänen betroffenen Personen und diejenigen, die Einwendungen vorgebracht haben, zugelassen. Es wurden allein die Inhalte der Einwendungen und Stellungnahmen zu den Planänderungen erörtert. Die schon im September 2011 erörterten Stellungnahmen und Einwendungen bleiben Bestandteil des Verfahrens und wurden nicht erneut erörtert. Diese Beschränkung entfällt für die Betroffenen, die auf Grund der fehlenden Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger vom Termin im September 2011 nichts erfahren hatten und deshalb nicht daran teilnehmen konnten.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten war möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten war möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.
Der vollständige Text der Ankündigung des Erörterungstermins steht im Amtlichen Anzeiger Nr. 67 vom 28.8.2012 auf Seite 1714.
Der Amtliche Anzeiger steht im Internet unter der Adresse:
Der Amtliche Anzeiger steht im Internet unter der Adresse:
http://www.luewu.de/anzeiger/2012/67.pdf
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Planänderungen
zum 10-streifigen A7 Ausbau in Hamburg Stellingen
Die Planänderungen werden vom 23. April bis zum 22. Mai 2012 öffentlich ausgelegt.
Die Einzelheiten zur Auslegung auf der Seite: Öffentliche Auslegung
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Planfeststellungsverfahren
zum 10-streifigen A7 Ausbau in Hamburg Stellingen
Jetzt ist es amtlich! Die Vorhabensträgerin hat das Planfeststellungsverfahren für den A7 Ausbau im Planungsabschnitt Stellingen beim Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt.
Das wurde heute am 11.1.2011 im Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes, dem Amtlichen Anzeiger, auf Seite 33 und 34 veröffentlicht.
Der betreffende Amtliche Anzeiger Nr. 3 kann im Internet unter
http://www.luewu.de/anzeiger/2011/3.pdf
heruntergeladen werden.
Die Planfeststellungsunterlagen lagen mit den Unterlagen über die Umweltauswirkungen vom 17. Januar 2011 bis zum 16. Februar 2011 zur Einsicht aus.
Die Orte waren:
Dies alles ist außer im Amtlichen Anzeiger auch auf der Internetseite
www.hamburg.de/np-a7-stellingen/2720136/artikel-a7-stellingen.html
nachzulesen.
Ebenso sind auf dieser Internetseite an die 100 Dokumente mit Unterlagen der A7 Ausbaupläne herunterzuladen. Zusammen haben sie eine Größe von etwa 200 MB.
„Bezirksamt Eimsbüttel, Raum 306, Grindelberg 66, 20144 Hamburg“ lautet.
Die Anschrift der Anhörungsbehörde, bei der Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können, lautet:
„Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Rechtsamt, Düsternstraße 10, 20354 Hamburg".
http://www.luewu.de/anzeiger/2011/4.pdf
Die Orte waren:
- Das Bezirksamt Eimsbüttel, Raum 306, Grindelberg 66, 22527 Hamburg (Mo. - Do. von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Fr. von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr)
- und das Bezirksamt Altona, Technisches Rathaus, Raum 3-6, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg (Mo. - Fr. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Zusätzlich standen Vertreter der Vorhabenträgerin sowie der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde während des Auslegungszeitraums donnerstags von 16:00 bis 19:00 Uhr zur Erläuterung der Planunterlagen und zur Beantwortung von Fragen im Kundenzentrum Stellingen, Basselweg 73, 22527 Hamburg, bereit.
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt wird, konnte bis 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, bis zum 2.3.2011, Einwendungen gegen den Plan erheben. Einwendungen, die nach dem 2.3.2011 erhoben wurden, sind ausgeschlossen. Diese Frist konnte nicht verlängert werden. Einwendungen und Stellungnahmen mussten schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder einem der genannten Bezirksämter erhoben werden. E-Mails genügten nicht. Einwendungen von mehr als 50 Personen konnten auch gesammelt unter bestimmten Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, eingereicht werden. Formfehler bei Sammeleinwendungen führten zu deren Nichtbeachtung!
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die Einwendungen erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht. Alle, die Einwendungen gemacht haben, werden von dem Termin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so kann die Benachrichtigung auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Entscheidung über die Einwendung. Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Vertragliche Ansprüche werden durch die Entscheidung in diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Aufwendungen werden nicht ersetzt.
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt wird, konnte bis 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, bis zum 2.3.2011, Einwendungen gegen den Plan erheben. Einwendungen, die nach dem 2.3.2011 erhoben wurden, sind ausgeschlossen. Diese Frist konnte nicht verlängert werden. Einwendungen und Stellungnahmen mussten schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder einem der genannten Bezirksämter erhoben werden. E-Mails genügten nicht. Einwendungen von mehr als 50 Personen konnten auch gesammelt unter bestimmten Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, eingereicht werden. Formfehler bei Sammeleinwendungen führten zu deren Nichtbeachtung!
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die Einwendungen erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht. Alle, die Einwendungen gemacht haben, werden von dem Termin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so kann die Benachrichtigung auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Entscheidung über die Einwendung. Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Vertragliche Ansprüche werden durch die Entscheidung in diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Aufwendungen werden nicht ersetzt.
Dies alles ist außer im Amtlichen Anzeiger auch auf der Internetseite
www.hamburg.de/np-a7-stellingen/2720136/artikel-a7-stellingen.html
nachzulesen.
Ebenso sind auf dieser Internetseite an die 100 Dokumente mit Unterlagen der A7 Ausbaupläne herunterzuladen. Zusammen haben sie eine Größe von etwa 200 MB.
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Amtlichen Anzeiger Nr. 4 vom 14.1.2011, Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der A7, Planungsabschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest
Ergänzend zu der amtlichen Bekanntmachung im Amtl. Anz. Nr. 3 vom 11. Januar 2011 S. 33 über die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für das oben genannte Vorhaben wird darauf hingewiesen,
dass die korrekte Anschrift des Auslegungsortes im Bezirk EimsbüttelErgänzend zu der amtlichen Bekanntmachung im Amtl. Anz. Nr. 3 vom 11. Januar 2011 S. 33 über die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für das oben genannte Vorhaben wird darauf hingewiesen,
„Bezirksamt Eimsbüttel, Raum 306, Grindelberg 66, 20144 Hamburg“ lautet.
Die Anschrift der Anhörungsbehörde, bei der Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können, lautet:
„Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Rechtsamt, Düsternstraße 10, 20354 Hamburg".
http://www.luewu.de/anzeiger/2011/4.pdf
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für den A7 Ausbau
im Planungsabschnitt Stellingen
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Amt für Verkehr und Straßenwesen (Vorhabenträgerin) führt das Planfeststellungsverfahren für den A7 Ausbau in Hamburg Stellingen durch. Nachdem vom 17.1. bis zum 16.2.2011 die Pläne öffentlich auslagen konnten dazu Einwendungen vorgebracht werden. Diese Einwendungen werden jetzt auf einem Erörterungstermin erörtert.
Der Termin ist auf den 5.9.2011 und dem folgenden Tag festgesetzt worden.
- Am Montag, den 5. September 2011 findet um 10.00 Uhr im Seminarraum I (Erdgeschoss) der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Stadthausbrücke 8, 20354 Hamburg, die Erörterung der Stellungnahmen der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereine, statt.
- Am Dienstag, den 06. September 2011 findet ab 15.00 Uhr in der Aula der Julius-Leber-Schule, Halstenbeker Straße 41, 22457 Hamburg, die Erörterung der privaten Einwendungen der Bürger statt.
- Falls die Zeit nicht ausreicht, wird die Erörterung am Mittwoch, den 07. September, Donnerstag, den 08. September und Freitag, den 09. September 2011 jeweils ab 15.00 Uhr in der Aula der Julius-Leber-Schule fortgesetzt.
Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (keine allgemeine Informationsveranstaltung) handelt. Es sind nur diejenigen zur Teilnahme zugelassen, die Einwendungen zu den Plänen des A7 Ausbaus vorgebracht haben. Es werden allein die Inhalte der im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Die Ankündigung des Erörterungstermins und Auszüge aus den Planunterlagen stehen als Download im Internst zur Verfügung:
www.hamburg.de/np-a7-stellingen/2720136/artikel-a7-stellingen.html
Ein ergänzender Hinweis der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Erörterungstermin für den A7 Ausbau im Planungsabschnitt Stellingen
Gemäß § 73 Abs. 6 des hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes „hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.“
Daraus folgt, dass auch solche Betroffene teilnahmeberechtigt sind, die keine Einwendungen erhoben haben.
Am 5.9.2011 wurden in den Räumen der BSU die Einwendungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereine, statt. Am 6., 7. und 8. September wurden die Einwendungen der Betroffenen und anderer privater Einwender in der Julius-Leber-Schule in Schnelsen erörtert.
Zu den öffentlichen Einwendern gehörten verschieden Hamburger Behörden, die Polizei und Feuerwehr, HVV und Naturschutzbund. Die Einwendungen wurden in verschiedenen Blöcken behandelt, damit den betreffenden Einwendern eine ungefähre Zeit angegeben werden konnte, zu der ihre Einwendungen erörtert wurden.
Bei den privaten Einwendern wurden die Einwendungen zu Themen zusammengefasst, um nicht einen Kritikpunkt zigmal besprechen zu müssen, da viele Einwender die gleichen Mängel beanstandeten. Zu jedem Punkt konnten sich die anwesenden Bürger äußern und ihre Beanstandungen präzisieren und erläutern oder es bei der schriftlichen Einwendung belassen.
Der Vorhabensträger (BSU, jetzt BWVI und DEGES) hatte vorher zu den Einwendungen Stellung genommen. Die Antworten waren den Einwendern bereits mitgeteilt worden. Einige Punkte wurden auf diesem Wege geklärt. Alle anderen Einwendungen bestehen weiter und werden zusammen mit dem auf der Erörterung gesagtem und den Stellungnahmen der Vorhabensträger von der Planfeststellungsbehörde (das Rechtsamt in der BWVI) abgewogen und entschieden.
Während der Erörterung wurden von der DEGES einige Planänderungen, die sich zwischenzeitlich wegen präzisieren Planungen und einiger Einwendungen ergeben hatten, mitgeteilt. Alle Planänderungen müssen nachträglich von der DEGES bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Diese Planänderungen müssen dann den davon Betroffenen bekannt gemacht werden, die wiederum eine zweiwöchige Einwendungsfrist erhalten. Daran schließt sich eine erneute Erörterung darüber an. Durch ein Versehen wurde die jetzige Erörterung nicht im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Möglicherweise wird deswegen diese Erörterung am 2. Termin wiederholt.
Der Ablauf der Planungen verzögert sich aus diesen Gründen. Mit einem Baubeginn kann man deswegen wahrscheinlich erst im Jahr 2013 rechnen.
Gemäß § 73 Abs. 6 des hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes „hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.“
Daraus folgt, dass auch solche Betroffene teilnahmeberechtigt sind, die keine Einwendungen erhoben haben.
Der Erörteungstermin dauerte vom 5. bis zum 8. September.
Am 5.9.2011 wurden in den Räumen der BSU die Einwendungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereine, statt. Am 6., 7. und 8. September wurden die Einwendungen der Betroffenen und anderer privater Einwender in der Julius-Leber-Schule in Schnelsen erörtert.
Zu den öffentlichen Einwendern gehörten verschieden Hamburger Behörden, die Polizei und Feuerwehr, HVV und Naturschutzbund. Die Einwendungen wurden in verschiedenen Blöcken behandelt, damit den betreffenden Einwendern eine ungefähre Zeit angegeben werden konnte, zu der ihre Einwendungen erörtert wurden.
Bei den privaten Einwendern wurden die Einwendungen zu Themen zusammengefasst, um nicht einen Kritikpunkt zigmal besprechen zu müssen, da viele Einwender die gleichen Mängel beanstandeten. Zu jedem Punkt konnten sich die anwesenden Bürger äußern und ihre Beanstandungen präzisieren und erläutern oder es bei der schriftlichen Einwendung belassen.
Der Vorhabensträger (BSU, jetzt BWVI und DEGES) hatte vorher zu den Einwendungen Stellung genommen. Die Antworten waren den Einwendern bereits mitgeteilt worden. Einige Punkte wurden auf diesem Wege geklärt. Alle anderen Einwendungen bestehen weiter und werden zusammen mit dem auf der Erörterung gesagtem und den Stellungnahmen der Vorhabensträger von der Planfeststellungsbehörde (das Rechtsamt in der BWVI) abgewogen und entschieden.
Während der Erörterung wurden von der DEGES einige Planänderungen, die sich zwischenzeitlich wegen präzisieren Planungen und einiger Einwendungen ergeben hatten, mitgeteilt. Alle Planänderungen müssen nachträglich von der DEGES bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Diese Planänderungen müssen dann den davon Betroffenen bekannt gemacht werden, die wiederum eine zweiwöchige Einwendungsfrist erhalten. Daran schließt sich eine erneute Erörterung darüber an. Durch ein Versehen wurde die jetzige Erörterung nicht im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Möglicherweise wird deswegen diese Erörterung am 2. Termin wiederholt.
Der Ablauf der Planungen verzögert sich aus diesen Gründen. Mit einem Baubeginn kann man deswegen wahrscheinlich erst im Jahr 2013 rechnen.
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Eine neue Internetseite über den A7 Ausbau in Hamburg Stellingen
Unter dem Namen „Hamburger Deckel“ für mehr Lebensqualität gibt es eine neue Internetseite mit der Adresse:
http://hamburgerdeckel.hamburg.de/
Der Inhalt ist der Ausbau und Überdeckelung der A 7. Sie hat die Unterseiten:
Die Unterseiten sind wiederum in einzelne Unterthemen unterteilt.
Bisher war es eben nur eine Hoffnung.
Mal sehen, ob es diesmal mehr ist als nur eine Hoffnung.
Unter dem Namen „Hamburger Deckel“ für mehr Lebensqualität gibt es eine neue Internetseite mit der Adresse:
http://hamburgerdeckel.hamburg.de/
Der Inhalt ist der Ausbau und Überdeckelung der A 7. Sie hat die Unterseiten:
Gesamtprojekt
Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Aktuelles
Service
Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Aktuelles
Service
Die Unterseiten sind wiederum in einzelne Unterthemen unterteilt.
Zum Einen ist es gut, wenn die BSU über die Planungen und die Verbreiterung der Autobahn A7 informiert. Es wurde auch höchste Zeit und ist nach Meinung der betroffenen Bürger in Stellingen eindeutig zu spät. Seit Jahren fragten die seit 40 Jahren unter dem Verkehr und Autobahnlärm leidenden Anwohner nach und erhielten meist keine genauen oder gar keine Antworten. Nur an einigen wenigen Terminen wurden die eine oder ander Information von der BSU und der DEGES bekanntgegeben.
Seit dem 22.9.2009 war die Internetseite vom Bürgerkomitee Stellingen der einzige Ort mit den umfassendsten Informationen über den A7 Ausbau im Internet. Es ist zu hoffen, das die Anwohner der Autobahn zukünftig mehr Infos und Antworten auf ihre drängenden Fragen von den Planern bei der BSU und der DEGES erhalten.
Seit dem 22.9.2009 war die Internetseite vom Bürgerkomitee Stellingen der einzige Ort mit den umfassendsten Informationen über den A7 Ausbau im Internet. Es ist zu hoffen, das die Anwohner der Autobahn zukünftig mehr Infos und Antworten auf ihre drängenden Fragen von den Planern bei der BSU und der DEGES erhalten.
Bisher war es eben nur eine Hoffnung.
Mal sehen, ob es diesmal mehr ist als nur eine Hoffnung.
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Planfeststellungsverfahren
zum 6-streifigen A7 Ausbau in Hamburg Schnelsen
zum 6-streifigen A7 Ausbau in Hamburg Schnelsen
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Autobahn A 7 im Planungsabschnitt Schnelsen vom Autobahndreieck Hamburg-Nordwest bis zur Landesgrenze Schleswig-Holstein beginnt
Veröffentlicht am 12.8.2011 im Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes, dem Amtlichen Anzeiger, auf Seite 1838 und 1839.
Der betreffende Amtliche Anzeiger Nr. 63 kann im Internet unter
Amtlicher Anzeiger Nr. 63 vom 12.8.2011
heruntergeladen werden.
Aus dem Amlichen Anzeiger Nr. 63 vom Freitag, Den 12. August 2011:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Amt für Verkehr und Straßenwesen (Vorhabenträgerin), hat das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Schnelsen beim Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde), beantragt.
Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der A 7 von vier auf sechs Fahrstreifen vom AD Hamburg-Nordwest bis zur Landesgrenze Hamburg / Schleswig-Holstein. Dazu gehören der Bau der Autobahn, der Neubau diverser Brücken und Lärmschurtzanlagen sowie der Neubau eines etwa 550 Meter langen Lärmschutztunnels.
Mit dem Bau und dem Betrieb des Vorhabens werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen benachbarter Flächen und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z.B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z.B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb) einhergehen.
Die Planunterlagen, aus denen sich die Details hinsichtlich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen werden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der A 7 von vier auf sechs Fahrstreifen vom AD Hamburg-Nordwest bis zur Landesgrenze Hamburg / Schleswig-Holstein. Dazu gehören der Bau der Autobahn, der Neubau diverser Brücken und Lärmschurtzanlagen sowie der Neubau eines etwa 550 Meter langen Lärmschutztunnels.
Mit dem Bau und dem Betrieb des Vorhabens werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen benachbarter Flächen und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z.B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z.B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb) einhergehen.
Die Planunterlagen, aus denen sich die Details hinsichtlich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen werden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
In der Zeit vom 22. August 2011 bis zum 21. September 2011
können die Unterlagen in der Dienststelle Lokstedt des Bezirksamts Eimsbüttel,
Garstedter Weg 13, 22453 Hamburg,Raum 36
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 16.00 Uhr
und Freitag: 8.30 bis 14.00 Uhr
eingesehen werden.
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Auf Grund des unmittelbar angrenzenden Landes Schleswig-Holstein können die Unterlagen auch im Amt Pinnau und im Gemeindebüro Hasloh eingesehen werden.
Amt Pinnau
Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 9
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstagnachmittag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Gemeindebüro Hasloh
Garstedter Weg 16 a, 25474 Hasloh
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.30 bis 13.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr
Dienstagnachmittag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag: 15.00 bis 17.00 Uhr
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Außerdem werden an den Donnerstagen25.8.; 1.9.; 8.9. und 15.9. 2011
jeweils von 16.00 bis 19.00 Uhr
in der Dienststelle Lokstedt, Garstedter Weg 13, 22453 Hamburg
zusätzliche Informationstermine stattfinden, an denen sich Interessierte die Planung erläutern lassen können.
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Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 5. Oktober 2011, Einwendungen gegen den Plan erheben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
Einwendungen und Stellungnahmen müssen schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Rechtsamt, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) oder einer der anderen vorstehend genannten Stellen (Bezirksamt/Kundenzentrum, Amt Pinnau, Gemeinde Hasloh) erhoben werden. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist können die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert werden. Soweit erörtert werden soll, wird der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht.
Aufwendungen, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen oder durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
Einwendungen und Stellungnahmen müssen schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Rechtsamt, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) oder einer der anderen vorstehend genannten Stellen (Bezirksamt/Kundenzentrum, Amt Pinnau, Gemeinde Hasloh) erhoben werden. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist können die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert werden. Soweit erörtert werden soll, wird der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht.
Aufwendungen, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen oder durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Auszüge aus den Planunterlagen sowie allgemeine Informationen zum Planfeststellungsverfahren sollen ab dem Beginn der Auslegung auch im Internet unter der Adresse
www.hamburg.de/np-planfeststellungsverfahren/
veröffentlicht werden.
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Amtlicher Anzeiger Nr. 88 vom 8.11.2011,Seite 2463,
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Autobahn A 7
von vier auf sechs Fahrstreifen im Planungsabschnitt Schnelsen
vom Dreieck Nordwest zur Landesgrenze mit Schleswig-Holstein
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Autobahn A 7
von vier auf sechs Fahrstreifen im Planungsabschnitt Schnelsen
vom Dreieck Nordwest zur Landesgrenze mit Schleswig-Holstein
– Erörterungstermin –
Die rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen werden am Dienstag, dem 29. November 2011, sowie am Mittwoch, dem 30. November 2011, mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Erörterung findet im Seminarraum 1 (Erdgeschoss) der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, statt.
Für die Erörterung ist folgende Reihenfolge vorgesehen:
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange am Dienstag, dem 29. November 2011, ab 9.00 Uhr,
- Einwendungen von privater Seite im Hinblick auf Wohn- und Kleingartengrundstücke am Dienstag, dem 29. November 2011, ab 15.00 Uhr,
- Einwendungen von privater Seite im Hinblick auf gewerblich oder landwirtschaftlich-gärtnerisch genutzte Grundstücke am Mittwoch, dem 30. November 2011, ab 10.00 Uhr.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt, es kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (keine allgemeine Informationsveranstaltung) handelt. Es werden allein die Inhalte der im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert.
Der vollständige Text im Amtlichen Anzeiger:
Die Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger ► ► ►
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Informationsveranstaltung zum A7 Ausbau
in Othmarschen und Bahrenfeld
Auf dieser Veranstaltung sollen die Bürger über den aktuellen Stand der Planungen und das weitere Verfahren informiert werden.
- Eingeladen wird von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)
- und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).
Die BSU ist für den Ausbau, Verbreiterung der A7 und das Planfeststellungsverfahren zuständig. Dazu gehört auch der Bau des Bahrenfelder Autobahndeckels über der A7.
Die BWVI ist für den Bebauungsplan auf dem zukünftigen Deckel zuständig. Der Bebauungsplan ist ein Eigenständiger Plan und wird nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und Planfeststellungsbeschluss geregelt.
Die Veranstaltung findet im Altonaer Rathaus am Dienstag, den 27. September, im Kollegiensaal um 18:00 Uhr statt. Der Eintritt ist frei.
Einladung der BSU und BWVI zur Informationsveranstaltung
zum BAB 7 Ausbau Bahrenfeld / Othmarschen
zum BAB 7 Ausbau Bahrenfeld / Othmarschen
Dienstag, 27. September 2011
Beginn: 18.00 Uhr
Veranstaltungsort: Rathaus Altona, Kollegiensaal
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
Eintritt frei!
Beginn: 18.00 Uhr
Veranstaltungsort: Rathaus Altona, Kollegiensaal
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
Eintritt frei!
Im Internet:
http://hamburgerdeckel.hamburg.de/contentblob/3045284/data/informationsplakat-bahrenfeld.pdf
Offizieller Zeitplan zum BAB 7 Ausbau in Hamburg im Internet:
http://hamburgerdeckel.hamburg.de/planung-und-finanzierung/2513082/planung-und-finanzierung.html