Der A7-Ausbau
in Hamburg Bahrenfeld und Othmarschen
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Der A7 Planungsabschnitt Bahrenfeld/Othmarschen:
Die Autobahn A7 in Hamburg wurde für den geplanten Ausbau in drei Bauabschnitte aufgeteilt. Der Bauabschnitt Bahrenfeld/Othmarschen reicht vom Elbtunnel bis zur Anschlussstelle Volkspark.
Laut Plan sollen in diesem Abschnitt Lärmschutzwände und ein Lärmschutzdeckel neu gebaut werden. Die Lärmschutzwände sollen ca. 2,70 Meter vom Fahrbahnrand errichtet, bis zu 8,5 Meter hoch werden und sich an einigen Stellen auf dem Mittelstreifen befinden. Auf ganzer Länge soll je Fahrtrichtung ein zusätzlicher Fahrstreifen gebaut werden. Auf dem zukünftigen Deckel sollen öffentliche Grünanlagen und Kleingärten entstehen. Es fanden schon mehrere öffentliche Informationsveranstaltungen für die Anwohner statt. Konkrete Pläne sind noch nicht bekannt, genauso wurde noch kein Planfeststellungsverfahren eröffnet. Aus diesem Grund ist alles in diesem Planungsabschnitt noch Spekulation.
Laut einem DEGES-Gutachten sind ein Deckel von 730 Meter und Lärmschutzwände ausreichend, um die neuen Lärmschutzgrenzwerte der EU zu erreichen. Da Hamburg einen längeren Deckel von insgesamt ca. 2000 Metern haben will, muss Hamburg die Mehrkosten selber bezahlen. Über die Deckelverlängerung, die Kosten, die Umsiedlung von Kleingartenvereinen und alle anderen Details zum A7-Ausbau in diesem Abschnitt sind erst Absichtserklärungen, aber keine abschließenden Beschlüsse bekannt. Einzig sicher ist nach etlichen Anfragen beim Bund und den ablehnenden Antworten, alles extra muss Hamburg bezahlen.
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Planfeststellungsbeschluss im Planungsabschnitt
Bahrenfeld/Othmarschen am 18. Dezember 2018
Bahrenfeld/Othmarschen am 18. Dezember 2018
Der Planfeststellungsbeschluss im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona vom Elbtunnel bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark wurde am 18. Dezember 2018 festgestellt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss hat die Planfeststellungsbehörde den Plan genehmigt. Der Beschluss wurde am 4. Januar 2019 im Amtlichen Anzeiger Nr. 1 veröffentlicht.
Amtlicher Anzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 2019 im Internet:
www.luewu.de/anzeiger/docs/2523.pdf
Der Beschluss wird mit den dazugehörigen Unterlagen und einer Rechtsbehelfbelehrung vom 11. Januar 2019 bis zum 24. Januar 2019 (jeweils einschließlich) im Bezirksamt Hamburg-Altona, im Foyer des Servicezentrums, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Mit Ende der Auslegung gilt der Beschluss als zugestellt. Ab Zustellung läuft die einmonatige Klagefrist. Klagen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.
Informationen zum Planfeststellungsbeschluss im Internet:
www.hamburg.de/fernstrassen/np-planfeststellungsverfahren-altona
www.hamburg.de/-planfeststellungsverfahren/10835456/a7-altona
Amtlicher Anzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 2019 im Internet:
www.luewu.de/anzeiger/docs/2523.pdf
Der Beschluss wird mit den dazugehörigen Unterlagen und einer Rechtsbehelfbelehrung vom 11. Januar 2019 bis zum 24. Januar 2019 (jeweils einschließlich) im Bezirksamt Hamburg-Altona, im Foyer des Servicezentrums, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Mit Ende der Auslegung gilt der Beschluss als zugestellt. Ab Zustellung läuft die einmonatige Klagefrist. Klagen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.
Informationen zum Planfeststellungsbeschluss im Internet:
www.hamburg.de/fernstrassen/np-planfeststellungsverfahren-altona
www.hamburg.de/-planfeststellungsverfahren/10835456/a7-altona
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Erörterungstermin im Planungsabschnitt Altona
am 17. April 2018
am 17. April 2018
Der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona vom Elbtunnel bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark fand am 17. April 2018 im Galionsfigurensaal des Altonaer Museums statt. Alle Einwender waren eingeladen, daran teilzunehmen. Die Teilnahme war freigestellt und jeder konnt auf Wunsch seine Anwälte mitbringen. Die Einwendungen konnten mündlich erklärt oder präzisiert werden und die Vorhabensträger (DEGES, Bundesfernstraßenverwaltung, Wirtschaftsbehörde Hamburg BWVI) darauf antworten. Der Termin war am 10. April 2018 im Amtlichen Anzeiger Nr. 28, Seite 563 veröffentlicht worden.
Amtlicher Anzeiger Nr. 28 vom 10. April 2018 im Internet:
www.luewu.de/anzeiger/docs/2444.pdf
Unabhängig von der Anwesenheit oder den mündlichen Ergänzungen bleiben alle schriftlichen Einwendungen bestehen. Nach dieser Erörterung werden alle Einwendungen und die Antworten des Vorhabensträgers geprüft und abgewogen und dann von der Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Entscheidungen und die Begründungen werden schließlich im Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht (oder eine Planänderung verlangt). Gegen den Beschluss ist innerhalb einer Frist eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Klage, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Der Beschluss bleibt 10 Jahre gültig. Wenn in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen wurde, muss ein neues Verfahren eingeleitet werden.
Im Vergleich zu den beiden anderen Abschnitten in Stellingen und Schnelsen verlief die Erörterung verhältnismäßig einfach, da die Planer mögliche Probleme aus den vorangegangenen Verfahren schon berücksichtigt hatten.
Einer der größten Kritikpunkte war der Wegfall der Brücke des Kielkamps über der A7. Es wurde zugesagt, während der 6 jährigen Bauzeit eine Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer herzustellen. Auch wurde zugesagt, fast alle vorhandenen Lärmschutzwände bis zur Fertigstellung des Deckels bestehen zu lassen. Das ist möglich, da im Gegensatz zu Stellingen genügend Platz für den Deckel vorhanden ist. An einigen wenigen Stellen werden temporäre Lärmschutzwände aufgestellt. Während der gesamten Bauzeit sollen alle Zufahrtmöglichkeiten zur Autobahn erhalten bleiben. Sie werden nur je nach Baufortschritt zeitweise auf alternativen Rampen umgeleitet. Trotzdem wird es Leistungsbeschränkungen der Zufahrten und der hamburger Straßen geben, was zu Staus führen wird, die es aber schon heute gibt.
Amtlicher Anzeiger Nr. 28 vom 10. April 2018 im Internet:
www.luewu.de/anzeiger/docs/2444.pdf
Unabhängig von der Anwesenheit oder den mündlichen Ergänzungen bleiben alle schriftlichen Einwendungen bestehen. Nach dieser Erörterung werden alle Einwendungen und die Antworten des Vorhabensträgers geprüft und abgewogen und dann von der Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Entscheidungen und die Begründungen werden schließlich im Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht (oder eine Planänderung verlangt). Gegen den Beschluss ist innerhalb einer Frist eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Klage, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Der Beschluss bleibt 10 Jahre gültig. Wenn in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen wurde, muss ein neues Verfahren eingeleitet werden.
Im Vergleich zu den beiden anderen Abschnitten in Stellingen und Schnelsen verlief die Erörterung verhältnismäßig einfach, da die Planer mögliche Probleme aus den vorangegangenen Verfahren schon berücksichtigt hatten.
Einer der größten Kritikpunkte war der Wegfall der Brücke des Kielkamps über der A7. Es wurde zugesagt, während der 6 jährigen Bauzeit eine Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer herzustellen. Auch wurde zugesagt, fast alle vorhandenen Lärmschutzwände bis zur Fertigstellung des Deckels bestehen zu lassen. Das ist möglich, da im Gegensatz zu Stellingen genügend Platz für den Deckel vorhanden ist. An einigen wenigen Stellen werden temporäre Lärmschutzwände aufgestellt. Während der gesamten Bauzeit sollen alle Zufahrtmöglichkeiten zur Autobahn erhalten bleiben. Sie werden nur je nach Baufortschritt zeitweise auf alternativen Rampen umgeleitet. Trotzdem wird es Leistungsbeschränkungen der Zufahrten und der hamburger Straßen geben, was zu Staus führen wird, die es aber schon heute gibt.
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Informationdveranstaltung und Spaziergänge zur Freiraumgestaltung des Deckels Altona
am 11. November 2017
am 11. November 2017
Die aktuelle Freiraumgestaltung des Deckels Altona wurde vorgestellt. Zu den noch offenen Gestaltungsfragen wurden Ideen und Anregungen entgegengenommen. Vorher fanden ab 11:00 Uhr drei verschiedenen Spaziergänge im Plangebiet entlang der A7 statt. Die Informationsveranstaltung fand in der Stadtteilschule Bahrenfeld, Regerstr. 21 - 25 in 22761 Hamburg statt.
Informationen zur Veranstaltung wie das Protokoll, Infoblatt, Vorentwürfe und eine Präsentation können im Internet heruntergeladen werden:
Infos zur Informationsveranstaltung im Internet:
www.hamburg.de/fernstrassen/gestaltung-altona/
Informationen zur Veranstaltung wie das Protokoll, Infoblatt, Vorentwürfe und eine Präsentation können im Internet heruntergeladen werden:
Infos zur Informationsveranstaltung im Internet:
www.hamburg.de/fernstrassen/gestaltung-altona/
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10. Oktober - 9. November 2017,
Öffentliche Auslegung der Pläne für den A7-Ausbau im Abschnitt Altona
Ort: Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessestr. 1 (Foyer), 22767 Hamburg
Öffentliche Auslegung der Pläne für den A7-Ausbau im Abschnitt Altona
Ort: Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessestr. 1 (Foyer), 22767 Hamburg
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation legt im Planfeststellungsverfahren für den A7-Ausbau im Planabschnitt Altona von der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark die Pläne öffentlich aus. Die Planfeststellungsbehörde leitet damit die Anhörung betroffener Bürger und Verbände ein. Die Anhörung dient der Ermittlung, Erörterung und Abwägung aller widerstreitenden Interessen, die nach Möglichkeit ausgeglichen werden sollen.
Die Planunterlagen werden von Dienstag, den 10. Oktober 2017 bis Donnerstag, den 9. November 2017 während der Dienststunden im Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1 (Foyer), 22767 Hamburg zur Einsichtnahme ausgelegt.
Einwendungen, Äußerungen und Änderungswünsche können innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Auslegung bis zum 11. Dezember 2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) oder beim Bezirksamt Altona erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt.
Jeder Betroffene, Bürger und Privatperson, Verbände, Vereine oder Träger öffentlicher Belange, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen vorbringen.
Einwendungen müssen die beeinträchtigten Rechte erkennen lassen.
Einwendungen müssen allumfassend abgegeben werden, das Vorbringen nachträglicher Betroffenheiten im weiteren Verfahren oder verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt (Präklusion).
Informationen dazu im Internet:
www.hamburg.de/fernstrassen/np-planfeststellungsverfahren-altona/
Die Planunterlagen sowie allgemeine Informationen zum Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren werden mit Beginn der Auslegung auch im Internet unter der Adresse
www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/
veröffentlicht.
Bekanntmachung über den Beginn des Planfeststellungsverfahrens für den 8-streifigen Ausbau der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona im Amtlichen Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Nr. 77 von Freitag, den 29. September 2017:
www.luewu.de/anzeiger/docs/2392.pdf
Die Planunterlagen werden von Dienstag, den 10. Oktober 2017 bis Donnerstag, den 9. November 2017 während der Dienststunden im Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1 (Foyer), 22767 Hamburg zur Einsichtnahme ausgelegt.
Einwendungen, Äußerungen und Änderungswünsche können innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Auslegung bis zum 11. Dezember 2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) oder beim Bezirksamt Altona erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt.
Jeder Betroffene, Bürger und Privatperson, Verbände, Vereine oder Träger öffentlicher Belange, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen vorbringen.
Einwendungen müssen die beeinträchtigten Rechte erkennen lassen.
Einwendungen müssen allumfassend abgegeben werden, das Vorbringen nachträglicher Betroffenheiten im weiteren Verfahren oder verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt (Präklusion).
Informationen dazu im Internet:
www.hamburg.de/fernstrassen/np-planfeststellungsverfahren-altona/
Die Planunterlagen sowie allgemeine Informationen zum Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren werden mit Beginn der Auslegung auch im Internet unter der Adresse
www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/
veröffentlicht.
Bekanntmachung über den Beginn des Planfeststellungsverfahrens für den 8-streifigen Ausbau der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona im Amtlichen Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Nr. 77 von Freitag, den 29. September 2017:
www.luewu.de/anzeiger/docs/2392.pdf
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10. Mai 2017, ab 18:30 Uhr
Informationsveranstaltung zum A7-Ausbau in Altona
Ort: Kultur und Kommunikationszentrum Fabrik, Barnerstraße 36, 22765 Hamburg
Anlässlich des im Mai 2017 beginnenden Planfeststellungsverfahrens stellen die DEGES und die BWVI die Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der A 7 im Abschnitt Altona vor.Hier können alle die richtigen Ansprechpartner für den A7-Ausbau kennenlernen.
Ort: Kultur und Kommunikationszentrum Fabrik, Barnerstraße 36, 22765 Hamburg
Anlässlich des im Mai 2017 beginnenden Planfeststellungsverfahrens stellen die DEGES und die BWVI die Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der A 7 im Abschnitt Altona vor.Hier können alle die richtigen Ansprechpartner für den A7-Ausbau kennenlernen.